Re: Was darf man im Keller machen. Aktuelles Problem
Verfasst: Fr 27. Jul 2018, 08:49
Moin Würmer!
Man kann - getreu dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" - in einem Mietshaus im Keller werkeln, aber in deinem Fall gibt es ja schon den "Kläger". Daher würde ich mir wirklich überlegen, ob es sinnvoll ist in diesem Raum weiter zu werkeln. Grundlegend ist der Kellerraum als reiner Lagerraum definiert und mit Sicherheit in der Genehmigungsplanung so angegeben. Eine Nutzungsänderung kann nur der Vermieter/Hauseigentümer beantragen. Ist es zu allem Überfluss auch noch eine Eigentumswohnung, so müssen alle anderen Eigentümer ebenfalls zustimmen. Die Kosten dafür können sehr schnell sehr hoch werden! Denn es wird in technische Anlagen eingegriffen, welche damit den Bestandsschutz verlieren. Zudem sind weitere bauliche Maßnahmen wie Brandschutztür etc. auch nicht günstig. Besonders in Sachen Brandschutz dreht sich die Kostenspirale schnell in ungeahnte Höhen. Auch wenn es ein Luftschutzbunker ist, so kann es gut möglich sein, dass der Brandschutzgutachter erhebliche Ertüchtigungen verlangt. Weiter kenne ich solche Situation aus meinem Arbeitsalltag und immer gibt es Probleme hinsichtlich der Bauteilzulassungen. Dann benötigt man eine gesonderte Einzelabnahme etc... Ich rate dir also von der Beantragung der Nutzungsänderung ab. Da ist es in der Summe sicher billiger einen kleinen Werkstattraum anzumieten. Das ist wahrscheinlich auch der bessere Weg, da der Vermieter ja schon bedenken hat und wenn du nun einfach so weiter machst steht natürlich das gute Verhältnis zum Vermieter auf dem Spiel.
Man kann - getreu dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" - in einem Mietshaus im Keller werkeln, aber in deinem Fall gibt es ja schon den "Kläger". Daher würde ich mir wirklich überlegen, ob es sinnvoll ist in diesem Raum weiter zu werkeln. Grundlegend ist der Kellerraum als reiner Lagerraum definiert und mit Sicherheit in der Genehmigungsplanung so angegeben. Eine Nutzungsänderung kann nur der Vermieter/Hauseigentümer beantragen. Ist es zu allem Überfluss auch noch eine Eigentumswohnung, so müssen alle anderen Eigentümer ebenfalls zustimmen. Die Kosten dafür können sehr schnell sehr hoch werden! Denn es wird in technische Anlagen eingegriffen, welche damit den Bestandsschutz verlieren. Zudem sind weitere bauliche Maßnahmen wie Brandschutztür etc. auch nicht günstig. Besonders in Sachen Brandschutz dreht sich die Kostenspirale schnell in ungeahnte Höhen. Auch wenn es ein Luftschutzbunker ist, so kann es gut möglich sein, dass der Brandschutzgutachter erhebliche Ertüchtigungen verlangt. Weiter kenne ich solche Situation aus meinem Arbeitsalltag und immer gibt es Probleme hinsichtlich der Bauteilzulassungen. Dann benötigt man eine gesonderte Einzelabnahme etc... Ich rate dir also von der Beantragung der Nutzungsänderung ab. Da ist es in der Summe sicher billiger einen kleinen Werkstattraum anzumieten. Das ist wahrscheinlich auch der bessere Weg, da der Vermieter ja schon bedenken hat und wenn du nun einfach so weiter machst steht natürlich das gute Verhältnis zum Vermieter auf dem Spiel.