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Re: Was darf man im Keller machen. Aktuelles Problem

Verfasst: Fr 27. Jul 2018, 08:49
von Lars
Moin Würmer!
Man kann - getreu dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" - in einem Mietshaus im Keller werkeln, aber in deinem Fall gibt es ja schon den "Kläger". Daher würde ich mir wirklich überlegen, ob es sinnvoll ist in diesem Raum weiter zu werkeln. Grundlegend ist der Kellerraum als reiner Lagerraum definiert und mit Sicherheit in der Genehmigungsplanung so angegeben. Eine Nutzungsänderung kann nur der Vermieter/Hauseigentümer beantragen. Ist es zu allem Überfluss auch noch eine Eigentumswohnung, so müssen alle anderen Eigentümer ebenfalls zustimmen. Die Kosten dafür können sehr schnell sehr hoch werden! Denn es wird in technische Anlagen eingegriffen, welche damit den Bestandsschutz verlieren. Zudem sind weitere bauliche Maßnahmen wie Brandschutztür etc. auch nicht günstig. Besonders in Sachen Brandschutz dreht sich die Kostenspirale schnell in ungeahnte Höhen. Auch wenn es ein Luftschutzbunker ist, so kann es gut möglich sein, dass der Brandschutzgutachter erhebliche Ertüchtigungen verlangt. Weiter kenne ich solche Situation aus meinem Arbeitsalltag und immer gibt es Probleme hinsichtlich der Bauteilzulassungen. Dann benötigt man eine gesonderte Einzelabnahme etc... Ich rate dir also von der Beantragung der Nutzungsänderung ab. Da ist es in der Summe sicher billiger einen kleinen Werkstattraum anzumieten. Das ist wahrscheinlich auch der bessere Weg, da der Vermieter ja schon bedenken hat und wenn du nun einfach so weiter machst steht natürlich das gute Verhältnis zum Vermieter auf dem Spiel.

Re: Was darf man im Keller machen. Aktuelles Problem

Verfasst: Fr 27. Jul 2018, 16:08
von Fred
Brandschutztür ist, zumindest hier, schon Pflicht und vom Eigentümer nachgerüstet. Wenn der Raum ohnehin ein LSR war, sollte da auch eine feuer- und gastdichte Tür dran sein...
Und was der Unterschied zwischen einer manchmal genutzten (und ansonsten netzgetrennten) Säge und dauerhaft dort gelagertem Sperrmüll sein soll, erschließt sich nicht. Das könnten wohl nur die Beratungsstelle der Feuerwehr oder eines Versicherers leisten.

Ansonsten kann ich noch immer dazu raten, mal den Versuch des Werkens auf dem Balkon oder in einem Wohnraum zu machen. Da wird sich manches relativieren, weil Hobbyausübung.

Grüße
Fred

Re: Was darf man im Keller machen. Aktuelles Problem

Verfasst: Fr 27. Jul 2018, 17:31
von Ralf Franke
Ich weiß jetzt nicht ob sich das geändert hat, aber vor ein paar Jahren gab es bei uns in Braunschweig Sprechstunden im Bauamt für kostenlose Beratungen, die gingen zwar nicht ins Detail und waren unverbindlich, weil es sich dabei ja nicht um konkrete Prüfungen ging, aber man hat schon ein grobe Richtung.
Ich glaube bei genauer Betrachtung ist hier erst einmal die Frage zu klären, was durch den Vermieter als Hobby zugelassen werden muss.
Wenn es sich rechtlich um die Ausübung eines vom Vermieter zuzulassendes Hobby handelt, kann ich mir persönlich nicht vorstellen das ausgerechnet wegen diesem Hobby Brandschutztechnisch Probleme geben sollte. Es gibt diverse Hobbys bei denen ja mit brennbaren Stoffen hantiert wird, die da wohl nicht ungefährlicher sind nur halt nich so auffällig.
Eine FKS auf dem Balkon oder einem anderen Wohnraum zu betreiben sehe ich nicht unbedingt als praktikabel an und würde wohl vom Vermieter noch weniger geduldet werden bzw. die Nachtbarn währen kaum darüber erfreut.
ich bezweifle auch das es dann einen Unterschied büzüglich irgendwelcher Brandschutzbedenken gäbe, ob nun das "Hobby" im Keller oder im Wohnzimmer ausgeübt wird.

MfG
Ralf

Re: Was darf man im Keller machen. Aktuelles Problem

Verfasst: Fr 27. Jul 2018, 23:52
von haifisch18
Das Problem ist doch nicht, ob er Sägen, radschlagen oder klatschen will. Das Problem ist die Frage, ob durch die Ausübung eines Hobbies der Kellerraum zum Aufenthaltsraum wird.

Wenn es ein Luftschutzraum war, ist der Raum vielleicht schon als solcher eingestuft weil er ja explizit zum Aufenthalt von Menschen (während einer Bombardierung) gedacht war. Eventuell hat man baurechtlich diese Nutzung nie geändert?

Re: Was darf man im Keller machen. Aktuelles Problem

Verfasst: Sa 28. Jul 2018, 00:22
von Znocky
Eigentlich möchte ich inzwischen keine Umwandlung in einen Aufenthaltsraum mehr, weil der als Wohnraum ja auf die Wohnfläche ändern würde und meine Vermieterin sicher mehr Miete verlangen würde. Bei meinem derzeitigen Quadratmeter Preis währen das knapp 200€ im Monat.... Aber der Hinweis mit dem Luftschutzraum als Aufenthaltsraum ist interessant, da müßte man mal nachfragen, dann wäre es ja keine Änderung.

Re: Was darf man im Keller machen. Aktuelles Problem

Verfasst: Sa 28. Jul 2018, 09:09
von tazwurst
Znocky hat geschrieben:Eigentlich möchte ich inzwischen keine Umwandlung in einen Aufenthaltsraum mehr, weil der als Wohnraum ja auf die Wohnfläche ändern würde und meine Vermieterin sicher mehr Miete verlangen würde. Bei meinem derzeitigen Quadratmeter Preis währen das knapp 200€ im Monat.... Aber der Hinweis mit dem Luftschutzraum als Aufenthaltsraum ist interessant, da müßte man mal nachfragen, dann wäre es ja keine Änderung.

Bei uns in NRW, ich denke aber das ist überall so, dürfen nur Räume, die mit der Wohnung zusammen hängen mit in die Wohnfläche eingerechnet werden. Insofern also irrelevant.

Re: Was darf man im Keller machen. Aktuelles Problem

Verfasst: Sa 28. Jul 2018, 14:35
von Ralf Franke
Hallo,
der Keller kann auf keinen Fall zum Aufenthaltsraum werden, unabhängig was darin geschieht, da er nicht die baulichen Voraussetzungen erfüllt Sehr hier http://www.lexsoft.de/normensammlung/169492,43
Im Eingangsbericht stand das nur ein kleines Fenster vorhanden ist, für Aufenthaltsräume muss die Rohbauöffnung des Fensters mind. ein achtel der Grundfläche haben.
Ein Hobbyraum zählt zu den Nebenräumen, Beispiele hier nach zu lesen:
https://www.kreis-stormarn.de/service/b ... ml?bid=126
http://www.bau-rat.de/index.php/aufenthaltsraum.html
https://www.arztrecht-stuttgart.com/Ser ... index.html

MfG
Ralf