Beitragvon Heike » Mi 31. Aug 2016, 19:00
Hallo Klaus,
Du musst nicht der Holzwürmer wegen oder Lothars wegen eigene Bilder machen, sondern weil es von Gesetzes wegen geboten ist, fremde Urheberrechte zu achten. Gemäß § 15 Absatz 2 des Urhebergesetzes hat der Urheber eines Werkes neben anderen Rechten das ausschließliche Recht, sein Werk „in unkörperlicher Form zu verwerten“; dazu gehört insbesondere das Recht, es öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a UrhG), zum Beispiel, indem man es in einem Forenbeitrag zeigt. Diesen Schutz genießen auch Fotos (§ 72 UrhG). Urheber ist „der Schöpfer des Werkes“ (§ 7 UrhG). Bei Fotos ist das der Fotograf (§ 72 Absatz 2 UrhG – das Gesetz nennt Fotos etwas altertümlich „Lichtbilder“ und den Fotografen „Lichtbildner“).
Wer das Urheberrecht verletzt, schuldet dem Urheber Schadensersatz (§ 97 UrhG). Außerdem macht er sich strafbar (§§ 106 und 108 UrhG).
Ein fremdes Foto darf man nur dann nutzen, wenn der Fotograf einem das erlaubt hat. Der Fotograf. Nicht die Firma, für die der Fotograf das Foto gemacht hat. Die Firma wird nämlich nicht Urheber. Das bleibt der Fotograf. Die Firma erwirbt in der Regel vom Fotografen nur einzelne Nutzungsrechte. Einzelne Nutzungsrechte, nicht notwendigerweise alle.
Wenn eine Firma einen Fotografen beauftragt, schöne Fotos von ihren Produkten für den Katalog, den Internet-Auftritt und die Werbung zu machen, dann räumt in der Regel der Fotograf der Firma das Recht ein, die Fotos für genau diese Zwecke zu nutzen. Das heißt noch lange nicht, dass die Firma auch das Recht hat, Dritten – Dir zum Beispiel – die Verbreitung zu gestatten. Das wäre wieder ein anderes Recht. Das kann der Fotograf zwar übertragen haben, muss es aber nicht. Um das zu beurteilen, müsste man den Vertrag zwischen der Firma und dem Fotografen kennen. Und ob Du glaubst, die Firma hätte nichts gegen die Verbreitung, spielt rechtlich nicht die geringste Rolle. Entscheidend ist nicht, was Du glaubst oder für wünschenswert hältst, sondern was tatsächlich und rechtlich ist.
Lothar als Betreiber des Forums läuft jedenfalls Gefahr, mit Schadensersatzansprüchen des Rechteinhabers konfrontiert zu werden, wenn Du auf seinem Forum Bilder unter Verstoß gegen fremde Rechte veröffentlichst. Deshalb verdient er kein Genörgel, sondern eine Entschuldigung, denn Du hast ihn dem Risiko ausgesetzt, sich mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen herumärgern zu müssen.
Nebenbei bemerkt: Sollte er wegen eines von Dir unrechtmäßigerweise eingestellten Bildes in Anspruch genommen werden, könnte er bei Dir Regress nehmen. Da geht es schnell um vier- oder fünfstellige Beträge. Willst Du das?
Wir anderen Holzwürmer laufen Gefahr, dass Lothar die Lust am Forum verliert und es dicht macht, wenn er zu viel Zeit und Geld mit diesem Mist verplempern muss. Das will ich nicht. Deshalb bitte ich Dich dringend, Dich an die Gesetze zu halten und alles zu vermeiden, was Lothar unnütz Arbeit macht!
Viele Grüße
Heike