Frästisch für die Oberfräse/Fräsmotor
Verfasst: Do 28. Sep 2023, 10:56
Hallo Zusammen,
ein Thema das mir immer wieder Auffällt ist der Frästisch. Hierzu möchte ich gerne kurz eine rechtliche Einordnung geben, natürlich mit der Brille auf den gewerblichen Einsatz.
Ein Frästisch ist eine tolle Einrichtung mit der man ergonomisch und, wenn mit den korrekten Sicherheitsbauteilen wie Andruckfedern, Abdeckhaube, Wiederanlaufschutz ... ausgestattet, sicher Arbeiten kann. Aber auffällig ist, es gibt kaum Frästische, die entweder mit der Oberfräse oder Fräsmotor zusammen verkauft werden. Woran liegt dies?
Kurz es ist ein rechtliches Problem das aus der Maschinenrichtlinie folgt. Bei den Oberfräsen gibt der Hersteller in der Anleitung die bestimmungsgemäße Verwendung an. Da die Oberfräse eine handgeführte Fräse ist wäre der Stationäreinsatz nicht bestimmungsgemäß. Bei einem Fräsmotor sieht dies anders aus, dieser ist für den Einbau gedacht.
Also ist alles mit einem Fräsmotor ok?
Diese Frage ist nicht mit einem Eindeutigen Ja zu beantworten. Der Einbau ist zunächsteinmal Teil der Bestimmungsgemäßen verwendung, aber wie bewertet man den Frästisch. Dieser ist von der Konformitätbewertung des Herstellers nicht abgedeckt. Ich habe mir die Mühe gemacht, die Konformitätserklärungen verschiedener Einlegeplatten, Fräslifte und Frästische anzuschauen. Häufig ist die CE Konformität an die Kombination zwischen bestimmten Produkten gegebunden. Aber über die Kombination mit einem Fräsmotor/Oberfräse schweigt sich die Konformitätserklärung aus, auch wenn später in der Anleitung von "zugelassenen Oberfräsen" gesprochen wird.
Was bedeutet dies? Streng genommen sind die Meisten dieser Konformitätserklärungen für die Tonne. Der Frästisch an sich, aber auch der Fräsmotor, ist eigentlich eine "unvollständige Maschine" die nach Maschinenrichtlinie keiner CE-Konformitäterklärung bedarf, dafür aber einer Einbauerklärung und eine Montageanleitung. Derjenige, der den Tisch mit dem Motor / der Oberfräse kombiniert wird hier dann zum Hersteller einer Maschine mit allen Pflichten (CE Zertifizierung ect.). Der Schreinereibetrieb, der seinen Mitarbeiter solch einen Frästischs zur Verfügung stellt muss diesen also erstmal CE Zertifizieren, da dieses zur Verfügung stellen ein Bereitstellen am Markt darstellt.
Was geht dies nun den gemeinen Hobby-Holzwurm an? Für den Privatgebrauch ist diese Regelung erstmal egal. Aber, wenn ein selbstgebauter Frästisch verkauft wird, wird man zum Bereitsteller am Markt und muss sich (eigentlich) auch an die Maschinenrichtlinie halten.
Vieleicht wird daraus auch unter anderem klar, warum Festool das CMS System eingestellt hatte. Hier waren zwar nur Kombinationen mit Maschinen aus dem eigenen Hause möglich, aber wenn sich eine der für Bau- und Ausrüstung von Elektrowerkzeugen gültigen C-Normen (sowohl für Hand- als auch für Stationärbetrieb) ändert müssten alle Produkte angepasst werden. Dieser Aufwand steht kaum in einer Relation zum Nutzen für das Unternehmen.
VG
Sebastian
ein Thema das mir immer wieder Auffällt ist der Frästisch. Hierzu möchte ich gerne kurz eine rechtliche Einordnung geben, natürlich mit der Brille auf den gewerblichen Einsatz.
Ein Frästisch ist eine tolle Einrichtung mit der man ergonomisch und, wenn mit den korrekten Sicherheitsbauteilen wie Andruckfedern, Abdeckhaube, Wiederanlaufschutz ... ausgestattet, sicher Arbeiten kann. Aber auffällig ist, es gibt kaum Frästische, die entweder mit der Oberfräse oder Fräsmotor zusammen verkauft werden. Woran liegt dies?
Kurz es ist ein rechtliches Problem das aus der Maschinenrichtlinie folgt. Bei den Oberfräsen gibt der Hersteller in der Anleitung die bestimmungsgemäße Verwendung an. Da die Oberfräse eine handgeführte Fräse ist wäre der Stationäreinsatz nicht bestimmungsgemäß. Bei einem Fräsmotor sieht dies anders aus, dieser ist für den Einbau gedacht.
Also ist alles mit einem Fräsmotor ok?
Diese Frage ist nicht mit einem Eindeutigen Ja zu beantworten. Der Einbau ist zunächsteinmal Teil der Bestimmungsgemäßen verwendung, aber wie bewertet man den Frästisch. Dieser ist von der Konformitätbewertung des Herstellers nicht abgedeckt. Ich habe mir die Mühe gemacht, die Konformitätserklärungen verschiedener Einlegeplatten, Fräslifte und Frästische anzuschauen. Häufig ist die CE Konformität an die Kombination zwischen bestimmten Produkten gegebunden. Aber über die Kombination mit einem Fräsmotor/Oberfräse schweigt sich die Konformitätserklärung aus, auch wenn später in der Anleitung von "zugelassenen Oberfräsen" gesprochen wird.
Was bedeutet dies? Streng genommen sind die Meisten dieser Konformitätserklärungen für die Tonne. Der Frästisch an sich, aber auch der Fräsmotor, ist eigentlich eine "unvollständige Maschine" die nach Maschinenrichtlinie keiner CE-Konformitäterklärung bedarf, dafür aber einer Einbauerklärung und eine Montageanleitung. Derjenige, der den Tisch mit dem Motor / der Oberfräse kombiniert wird hier dann zum Hersteller einer Maschine mit allen Pflichten (CE Zertifizierung ect.). Der Schreinereibetrieb, der seinen Mitarbeiter solch einen Frästischs zur Verfügung stellt muss diesen also erstmal CE Zertifizieren, da dieses zur Verfügung stellen ein Bereitstellen am Markt darstellt.
Was geht dies nun den gemeinen Hobby-Holzwurm an? Für den Privatgebrauch ist diese Regelung erstmal egal. Aber, wenn ein selbstgebauter Frästisch verkauft wird, wird man zum Bereitsteller am Markt und muss sich (eigentlich) auch an die Maschinenrichtlinie halten.
Vieleicht wird daraus auch unter anderem klar, warum Festool das CMS System eingestellt hatte. Hier waren zwar nur Kombinationen mit Maschinen aus dem eigenen Hause möglich, aber wenn sich eine der für Bau- und Ausrüstung von Elektrowerkzeugen gültigen C-Normen (sowohl für Hand- als auch für Stationärbetrieb) ändert müssten alle Produkte angepasst werden. Dieser Aufwand steht kaum in einer Relation zum Nutzen für das Unternehmen.
VG
Sebastian