Einrichten von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen

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Sebastian
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Einrichten von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen

Beitragvon Sebastian » Di 5. Mär 2024, 11:14

Hallo Zusammen,

aufgrund des Bauberichts von Dieter über seinen Schreibtisch und der dortigen Frage nach der Beinfreiheit, Haus, Renovierung und mehr, habe ich mal nachgeschaut was die Unfallversicherung dazu sagt.

Dazu gibt es die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Auf Seite 58 f. wird dort die Beinfreiheit beschrieben. Es gibt eine angabe für die Breite von mindestens 850 mm. Die Tiefe ist nur für Steharbeitsplätze auf mindestens 150 mm (mindestens 120 mm hoch) für die Füße und 80 mm (mindestens 700 mm hoch) für die Knie angegeben. Für die Beinfreiheit (Tiefe) im Sitzen wird auf Normen verwiesen, speziell die DIN 33402 „Ergonomie – Körpermaße des Menschen“ :?

Weiterführend gibt es auch noch:
  • die Broschüre "Ergonomie" der BG ETEM mit ein paar mehr Körpermaßen. Hieraus lese ich die Mindesttiefe des Beinraumes unter einem Schreibtisch von 600 mm.
  • Die Arbeitsstättenregel ASR A1.2 mit Maßen für Bewegungs-, Funktions- und Verkehrsflächen sowie Sicherheitsabständen.

Ich hoffe das kann der ein oder andere Brauchen.

VG
Sebastian
live long and prosper
Sebastian

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