Hallo Michael,
danke für die Spezifikation, die hatte ich nicht gefunden! Damit sollte die Sache wohl klar sein.
Das mit den 14 Tagen Widerrufsfrist war mir schon klar. Danach greift die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händers. Dazu braucht man einen Reklamationsgrund, und den habe ich jetzt dank der Spezifikation.
Viele Grüße
Oliver
Kombi-Winkel
Re: Kombi-Winkel
Hallo Oliver,
die Gewährleistungsfrist beginnt am ersten Tag des Kaufes, also wenn Du das Teil auf Deinem Tisch hast. Die 14 Tage Widerruf sind davon unabhängig und nur dem Fernabsatz geschuldet.
Grüße
Fred
die Gewährleistungsfrist beginnt am ersten Tag des Kaufes, also wenn Du das Teil auf Deinem Tisch hast. Die 14 Tage Widerruf sind davon unabhängig und nur dem Fernabsatz geschuldet.
Grüße
Fred
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