Hätten Sie's gewusst? - das war einmal ein Quizsendung mit Heinz Maegerlein, mit einer speziellen Kategorie: Was man weiß – was man wissen sollte. Aber mittlerweile reicht auch eine gute Allgemeinbildung nicht mehr aus, knifflige Sachverhalte aufzudröseln

Jetzt plane ich ein Projekt, bei dem es gewaltig klemmen könnte. Im vergangenen Jahr bekam ich ein Design zu sehen, das mich fasziniert hat. Es geht dabei um diese Objekt https://benchworks.be/wp-content/uploads/P1030727.jpg. Im Dezember letzten Jahres habe ich die Pläne zu diesem MFSC gekauft und studiert. Die Faszination hält noch immer an, so dass ich immer wieder mal einen Entwurf zur Modifizierung angefertigt habe. Ein solcher MFSC mit der gezeigten Größe in meiner Werkstatt, das wäre einfach übertrieben, zwei davon erst recht.
Was mir jedoch fehlt, sind zusätzliche Ablagen, die ich an unterschiedlichen Stellen und zu unterschiedlichen Zwecken benutzen kann. Die Höhe ist in 9 Stufen á 30 mm justierbar. Doch was dem ursprünglichen Design fehlt, ist eine Möglichkeit zur exakten Angleichung an vorhandene Arbeitshöhen.
Also hab' ich nach mehreren Anlaüfen einen Entwurf und fertigungsreife Pläne hergestellt, um das MFSC-Gebilde auf eine für meine Zwecke praktikable Größe zu reduzieren und, was noch viel wichtiger ist, ich habe einen zweiten Hubtisch integriert, der es mir erlaubt, die Arbeitshöhe im Bereich von 50 mm stufenlos anzupassen. Dabei gehen natürlich einige von den ursprünglich vorgesehenen Funktionen verloren.
Meine auf dem Design von Timothy Wilmots basierenden Pläne für meinen privaten Bereich umzusetzen, berühren sicher kein streitbares Recht. Doch wie sieht es aus, wenn ich den auf meinen Plänen basierenden Bau der MFSCs hier bei den Holzwürmern dokumentieren würde?
Das typische Design ist unverkennbar auf Timothy Wilmots zurück zuführen, auch wenn sich die Größe verändert hat und andere Funktionen nicht realisiert werden. Rein rechtlich sieht es offensichtlich so aus, dass ich rechtmäßiger Besitzer der Pläne bin. Für das selbst Design scheint es keine Geschmacksmusteranmeldung zu geben, es existiert bis jetzt kein Hinweis darauf. Aber mit den Plänen/Bauanleitung ist ein Copyrightvermerk verbunden. Darf ich also sein durch mich verändertes Design in der Öffentlichkeit vorstellen? Fotos vielleicht (?) aber meine Pläne sicher nicht, oder?
Ich habe Timothy Wilmots bisher zwei mal ergebnislos angeschrieben, heute ein drittes Mal. Ich fürchte, er wird mir auch dieses Mal nicht antworten. Was tun?