Servus Sven,
das sieht wirklich mal ganz toll nach Räuberhöhle aus, das wünscht sich jeder Junge. Ich find's toll, was Du da vorhast.
Allerdings ist das ja kein normales Hochbett mit einer vier- bis sechssprossigen Leiter, die nur das Kind begeht, und zwar mit dem Gesicht dem Bett zugewandt und beiden Händen an den Leiterseiten. Die Mama kommt zum Bett machen ja noch von der Seite ran und muss nicht die Leiter raufsteigen.
Nein, das hier ist eine richtige Treppe, die mehrere Personen mit erheblichen Größenunterschieden begehen und dazu ist m. E. die
DIN 18065 - Baurecht für Treppen anzuwenden. In dieser sind auch Grenzmaße enthalten, welche für baurechtlich notwendige Treppen gelten. Da diese Treppe der einzige Zugang zu diesem Aufenthaltsraum (Dein Sohn wird sicher eine Menge Zeit dort mit Spielen verbringen wollen) wäre sie baurechtlich notwendig. Von den hierfür genannten Grenzmaßen weicht Deine aktuelle Treppenplanung in einem Wert deutlich ab. Ich weiß nicht, wie im Falle eines Unfalles Deines Sohnes oder Deiner Frau sich das auf die Versicherungsleistungen auswirken würde, wäre m. E. zu prüfen. Mit einer Steiltreppe würdest Du zwar nicht gegen die DIN verstoßen, da sie nicht geregelt sind, aber sie sind nur zulässig als Zugang für Abstellräumen, nicht zu Aufenthaltsräumen.
Wo sehe ich die Abweichung?
In
diesem Link findest Du etwas weiter unten unter
Laufbreite, Steigung, Auftritt die Grenzmaße für Treppen. Für baurechtlich notwendige Treppen findest Du dort einen minimalen Auftritt von 230 mm (da innerhalb von Wohnungen), der in Deiner aktuellen Planung ist 125 mm (= 150 cm / 12 Treppenstufen). Die aktuell geplante Steigung würde mit 171 mm (= 205 cm / 12 Treppenstufen) sehr schön in der Mitte des erlaubten Bereiches liegen, also prima.
Für die Festlegung des aus Deiner Sicht akzeptablen Verhältnisses zwischen Auftritt und Steigung siehe bitte
diesen Link. Hier kannst Du Dich an Werten für mehr oder weniger Bequemlichkeit orientieren. In jedem Fall sollte aber der Auftritt 230 mm sein, das heißt Deine Treppenstufen müssen um 105 mm tiefer werden, die Lauflänge der Treppe sollte also von 150 cm auf 276 cm wachsen. Das kannst Du auf verschiedene Weise umsetzen. Z. B. wenn es der Platz zulässt durch eine einfache Verlängerung der einläufigen Treppe oder z. B. durch eine Podesttreppe oder Spindeltreppe.
Ich wünsche jedenfalls noch viel Spaß bei der weiteren Planung, der anschließenden Umsetzung und dann an der Freude Deines Sohnes über seine neue Räuberhöhle
